Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Grafikatelier «monella typo I grafik, Manuela Andrist», nachfolgend in Kurzform «monella» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungen
monella erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und
-planung, Beratung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich Druck, Web-Programmierung, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet monella mit ausgewählten Partnern zusammen.
3. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
monella verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich untersagt, ist monella jedoch ohne weiteres befugt, den Kunden sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung als Referenz zu kommunizieren.
4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von monella geschaffenen Werke (Konzepte, Logos, Wortschöpfungen, Texte, Bilder, Entwürfe, Webseiten, Pläne, etc.) gehören grundsätzlich monella. Sie kann über diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von monella nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von monella.
5. Nutzungsumfang
Allfällige Nutzungsrechte stehen dem Kunden nur im vereinbarten Umfang und erst mit der vollständigen Vergütung der Leistungen von monella zu. Die von monella geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produktes. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von monella einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Von sämtlichen nicht ausgewählten Vorschlägen liegt das Recht bei monella.
6. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, etc.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht monella davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte monella in diesem Zusammenhang dennoch belangt werden, so erklärt sich der Kunde hiermit bereit, monella schadlos zu halten (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).
7. Aufbewahrungspflicht
monella bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.
8. Herausgabe von Daten und Originalen
Die elektronischen Daten und Originale gehören grundsätzlich monella und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
9. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) sind monella unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen.
10. Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertgespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
11. Offerten
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkor-rekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, etc.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von monella erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Wird bei einem Auftrag keine Offerte gewünscht, verrechnet monella die Aufwände nach effektiv verwendeter Zeit.
Preisangaben von monella beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.
12. Zusatzkosten
Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
13. Einhaltung der Liefertermine und Verzögerungen
monella ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Begründete Verzögerungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
14. Voraussetzung für die Termineinhaltung
Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber zu den von monella angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15. Leistungen und Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. monella tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an monella zugestellt werden.
16. Verrechnung
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist.
Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat monella Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
17. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
18. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
19. Gut zum Druck/Gut zur Ausführung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen. monella haftet NICHT für vom Kunden übersehene Fehler.
20. Kommissionen
monella ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.
21. Abrechnungsphasen
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat monella einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
22. Rechnungskontrolle und Auskünfte
monella verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von monella kann der Kunde jederzeit verlangen.
23. Haftungsbeschränkung
An monella übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
24. Mängelrüge
Die von monella erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.
25. Störungen, Höhere Gewalt, Schliessung und Einschränkung des Betriebs
monella haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturereignisse (Sturmwinde, Überschwemmungen, Erdbeben), Epidemien/Pandemien, Krieg, Unruhen und Ähnliches, entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist monella berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn monella aus einem wichtigen Grund den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.
26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
27. Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und monella unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von monella.
Birsfelden, Mai 2021